Oliver Kern AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Nutzung der Website und von Fotos von Oliver Frederik Kern

Die Bilder auf der Website sind nicht zur Nutzung freigegeben, sondern müssen angefragt werden.

1. Allgemeines

a)  Angebote, Lieferungen, Leistungen sowie die Vergabe von Nutzungsrechten und Nutzung der Web-Site an Bildmaterial durch Oliver Frederik Kern erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen (AGB). Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen Oliver Frederik Kern und dem Kunden, ohne dass es eines erneuten Hinweises auf die AGB bedarf. Diese AGB finden auch auf die elektronische Speicherung, den Abruf und die Übermittlung von digitalen Bilddatensätzen Anwendung.

b) Es gelten ausschließlich die AGB von Oliver Frederik Kern. Abweichende AGB des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn Oliver Frederik Kern ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Ist der Kunde mit der Geltung dieser AGB für das jeweilige Vertragsverhältnis nicht einverstanden, so hat er bereits geliefertes Bildmaterial umgehend zu löschen bzw. an Oliver Frederik Kern zurückzusenden.

c) Wird durch einen Vertreter im Namen und Auftrag eines Dritten gehandelt und dadurch ein Vertragsverhältnis zwischen Oliver Frederik Kern und dem Dritten angebahnt, ist der Vertreter verpflichtet, Oliver Frederik Kern die Identität des Dritten vor Vertragsschluss bekannt zu geben. 

2. Nutzung des Bildmaterials 

a) Oliver Frederik Kern stellt dem Kunden gegen eine Bearbeitungsgebühr Bilder bzw. Bildmaterial in elektronischer Form (insbesondere digitale Bilddatensätze unabhängig vom jeweiligen Datenträger oder Übermittlungsweg) zur Verfügung und räumt ihm gegen ein jeweils gesondert zu vereinbarendes Nutzungshonorar jeweils ein einfaches Recht zur Nutzung des ausgewählten Bildmaterials in dem vertraglich vereinbarten Umfang ein. Oliver Frederik Kern vergibt grundsätzlich nur Nutzungsrechte am fotografischen Urheberrecht. Das Bildmaterial wird dem Kunden zum Zwecke der Auswahl, des Erwerbs von Nutzungsrechten und der Nutzung vorübergehend leihweise zur Verfügung gestellt. Es verbleibt im Eigentum von Oliver Frederik Kern und/oder des jeweiligen Fotografen.

c) Der Kunde ist verpflichtet, Oliver Frederik Kern vor der Nutzung des Bildmaterials mitzuteilen, an welchem Bildmaterial er Nutzungsrechte in welcher Art, zu welchem Zweck, in welchem Umfang und für welchen Raum erwerben möchte. Er hat im Falle der geplanten Veröffentlichung in einem Printmedium auch anzugeben, in welcher Publikation und mit welchem Verbreitungsgrad diese beabsichtigt ist.

d) Oliver Frederik Kern räumt dem Kunden an dem ausgewählten Bildmaterial ein einfaches und  – vorbehaltlich abweichender Vereinbarung – nicht exklusives Nutzungsrecht am fotografischen Urheberrecht im Rahmen des vereinbarten Zwecks/Umfanges ein (Freigabeerklärung). Stimmen die Angaben des Kunden nach Ziffer 2. Abs. b) mit dem Umfang und der Art der tatsächlichen Nutzung ganz oder teilweise nicht überein, gilt die Freigabeerklärung für die von den Angaben des Kunden abweichende tatsächliche Nutzung als nicht erteilt. In diesem Fall wird Oliver Frederik Kern vom Kunden von allen Ansprüchen Dritter im Hinblick auf die abweichende tatsächliche Nutzung freigestellt.  

e) Das Bildmaterial ist vorbehaltlich einer gesonderten Vereinbarung grundsätzlich nur zur einmaligen Nutzung in einem bestimmten Medium für den vereinbarten Zweck in dem vereinbarten Umfang freigegeben. Herunter geladenes digitales Bildmaterial aus der Datenbank von Oliver Frederik Kern ist unverzüglich nach Auswahl bzw. Nutzung vollständig von allen Datenträgern des Kunden zu löschen.  

f) Die Einräumung von Exklusivrechten und Sperrfristen bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

g) Das Duplizieren, Bearbeiten, Umgestalten, Nachbilden, elektronische Archivieren etc. des Bildmaterials, dessen Weitergabe an Dritte, die Übertragung und die Einräumung von Nutzungsrechten an Dritte sowie die Einräumung von Nachdruckrechten ist ohne ausdrückliche schriftliche, vorherige Einwilligung von Oliver Frederik Kern nicht gestattet.  

h) Für die Honorarabrechnung hat der Kunde anzugeben, welches Bildmaterial in welchem Medium, an welcher Stelle, in welchem Format und in welchem Umfang (z. B. Auflage) genutzt worden ist.

3. Nutzung der Website

Die Bilder auf der Website sind nicht zur Nutzung freigegeben, sondern müssen angefragt werden.

4. Honorar 

a) Die Nutzung des Bildmaterials von Oliver Frederik Kern ist honorarpflichtig, auch die Verwendung als Vorlage für Zeichnungen, Grafiken und die Verwendung von Bilddetails, die ungeachtet der hierfür angewandten Technik Bestandteil eines neuen Werkes werden. Lediglich die Verwendung von Thumbnail-Bildern und Preview-Bildern für Layout- und Präsentations-Zwecke ist kostenfrei.

b) Die Höhe des Honorars ist vor der tatsächlichen Nutzung zu vereinbaren. Sie richtet sich nach Medium, Art, Zweck und Umfang der beabsichtigten Nutzung, bei einer beabsichtigten Veröffentlichung in Printmedien zudem nach deren Verbreitungsgrad (Auflage), Aufmachung etc.. 

c) Wird keine gesonderte Honorarabsprache getroffen, gelten die Honorarsätze für die jeweilige Nutzung in der „Übersicht der marktüblichen Vergütung für Bildnutzungsrechte“, herausgegeben von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), in ihrer jeweils aktuellen Fassung als vereinbart.

d) Das vereinbarte Honorar ist – vorbehaltlich gesonderter Vereinbarung – jeweils für eine einmalige Nutzung im Rahmen des vereinbarten Zwecks zu entrichten. Jede andere, erweiterte und/oder wiederholte Nutzung ist erneut honorarpflichtig und bedarf einer entsprechenden erneuten Freigabeerklärung und Honorarvereinbarung. 

e) Für Exklusivrechte und Sperrfristen berechnet Oliver Frederik Kern entsprechende Zuschläge.

f)  Das Honorar ist für die Einräumung von Nutzungsrechten zu entrichten. Wenn der Kunde Oliver Frederik Kern seine Nutzungsabsicht sowie Zweck und Umfang mitgeteilt hat und ihm von Oliver Frederik Kern die entsprechende Freigabeerklärung erteilt wurde, ist Oliver Frederik Kern berechtigt, dem Kunden das Honorar zu berechnen, auch wenn die Nutzung nur teilweise erfolgt ist oder ganz unterbleibt.

g) Für die Bearbeitung von Bildbestellungen und die Zusammenstellung auf Datenträger berechnet Oliver Frederik Kern dem Kunden eine Bearbeitungsgebühr von 1 Euro pro Bild, sowie 5 Euro für den Datenträger inkl. Versand als Brief per Post. Weitere Kosten für Telekommunikation, besondere Versendungsformen, Kuriere etc. werden neben der Bearbeitungsgebühr gesondert in Rechnung gestellt.

5. Zahlungsbedingungen

a) Nutzungshonorare und Gebühren nach diesen AGB, in Angeboten, Preislisten oder sonstigen Unterlagen verstehen sich netto ohne die gesetzliche Mehrwertsteuer.

b) Rechnungen von Oliver Frederik Kern sind 14 Tage nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.  

6. Bildquellennachweis und Belegexemplare 

a) Der Kunde verpflichtet sich, bei der Veröffentlichung einen Hinweis auf Oliver Frederik Kern in Verbindung mit dem Namen des Fotografen (Bildquellennachweis) anzubringen, so wie er in den jeweiligen Dateiinformationen angegeben ist. Aus der Platzierung des Bildquellennachweises muss sich die Zuordnung zu der jeweiligen Fotografie ersehen lassen.  

b) Unterbleibt der Bildquellennachweis ganz oder teilweise ohne Verlangen von Oliver Frederik Kern, ist Oliver Frederik Kern berechtigt, einen Aufschlag von 50% auf das vereinbarte Honorar zu berechnen. Der Kunde hat Oliver Frederik Kern von aus dem unterlassenen Bildquellennachweis resultierenden Ansprüchen Dritter freizustellen. 

c) Von jeder Veröffentlichung in Printmedien hat der Kunde Oliver Frederik Kern unaufgefordert kostenlos drei vollständige Belegexemplare zuzusenden. Bei Veröffentlichungen im World Wide Web ist ein Beleglink per E-Mail zuzusenden.

7. Haftung, Schadensersatz, Vertragsstrafe 

a) Der Kunde trägt die Verantwortung für die Betextung des Bildmaterials. Dies gilt auch, wenn Oliver Frederik Kern gesonderte Infotexte zu dem Bildmaterial liefert. Für Rechtsverletzungen durch eine vertragswidrige, verfälschende und/oder sinnentstellende Nutzung in Bild und Text übernimmt Oliver Frederik Kern keine Haftung. In diesem Fall stellt der Kunde Oliver Frederik Kern von allen Ansprüchen Dritter, die aus einer derartigen Verwendung resultieren, frei. 

b) Die Nutzung von Bildern, auf denen prominente Personen abgebildet sind, darf nur redaktionell erfolgen. Für eine Nutzung derartiger Abbildungen zu Werbezwecken hat der Kunde die Einwilligung des Abgebildeten einzuholen.  

c) Im Falle einer unberechtigten Nutzung oder Weitergabe des Bildmaterials, unberechtigter Einräumung von Nachdruckrechten an Dritte sowie unberechtigter Anfertigung jeder Art von Kopien sowie deren Weitergabe an Dritte ist Oliver Frederik Kern berechtigt, neben dem jeweiligen Nutzungshonorar und etwaiger weiterer durch die Zuwiderhandlung entstandener Gebühren und Kosten eine Vertragsstrafe in Höhe des 5-fachen Nutzungshonorars vom Kunden zu verlangen. Beiden Parteien bleibt es unbenommen, einen höheren bzw. geringeren Schaden nachzuweisen.

d) Oliver Frederik Kern haftet für leicht fahrlässige Verletzungen unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

8. Sonstiges 

a) Für alle vertraglichen Beziehungen zwischen Oliver Frederik Kern und dem Kunden gilt ergänzend das Recht der Bundesrepublik Deutschland, dies auch bei Lieferung von Bildmaterial und/oder die Nutzungsrechtsvergabe an ausländische Kunden.

b) Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Dasselbe gilt, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind. Abweichend kann Oliver Frederik Kern Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden geltend machen. Ein etwaiger ausschließlicher Gerichtsstand bleibt hiervon unberührt.

c) Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Bestimmung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.